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   BVerwG, 05.07.2011 - 1 B 16.11   

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https://dejure.org/2011,15308
BVerwG, 05.07.2011 - 1 B 16.11 (https://dejure.org/2011,15308)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.2011 - 1 B 16.11 (https://dejure.org/2011,15308)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 1 B 16.11 (https://dejure.org/2011,15308)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 5 AufenthG 2004
    Unmöglichkeit der freiwilligen Ausreise; richterliche Überzeugungsbildung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Verneinung der Frage der Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG durch die zuständige Behörde; Maßgeblichkeit einer Überzeugungsbildung des Tatsachengerichts hinsichtlich der Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise

  • rewis.io

    Unmöglichkeit der freiwilligen Ausreise; richterliche Überzeugungsbildung

  • rewis.io

    Unmöglichkeit der freiwilligen Ausreise; richterliche Überzeugungsbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 25 Abs. 5
    Grundsätzliche Bedeutung der Verneinung der Frage der Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG durch die zuständige Behörde; Maßgeblichkeit einer Überzeugungsbildung des Tatsachengerichts hinsichtlich der Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 1 B 16.11
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung bereits geklärt, dass es für die nach § 25 Abs. 5 AufenthG bedeutsame Frage, ob eine freiwillige Ausreise möglich ist, auf die Überzeugungsbildung des Tatsachengerichts ankommt (vgl. Urteile vom 19. April 2011 - BVerwG 1 C 3.10 - juris Rn. 17 ff. und vom 27. Juni 2006 - BVerwG 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192 Rn. 15 ff.) und nicht auf die Auffassung einer bestimmten Behörde.
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 1 B 16.11
    Denn etwaige Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind - abgesehen von Fällen einer willkürlichen oder grob fehlerhaften Überzeugungsbildung (vgl. etwa Urteil vom 2. Dezember 2009 - BVerwG 5 C 24.08 - Buchholz 130 § 11 StAG Nr. 5) - dem materiellen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzuordnen.
  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 3.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Einbürgerung;

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 1 B 16.11
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung bereits geklärt, dass es für die nach § 25 Abs. 5 AufenthG bedeutsame Frage, ob eine freiwillige Ausreise möglich ist, auf die Überzeugungsbildung des Tatsachengerichts ankommt (vgl. Urteile vom 19. April 2011 - BVerwG 1 C 3.10 - juris Rn. 17 ff. und vom 27. Juni 2006 - BVerwG 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192 Rn. 15 ff.) und nicht auf die Auffassung einer bestimmten Behörde.
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